Reiseversicherung - Leistungen

Gemeinsam mit unserem Partner der Europäischen Reiseversicherung bieten wir Ihnen eine rundum Reise- und Reisestornoversicherung mit folgenden Leistungen an:

  • Reisestorno und Reiseabbruch: mit umfassenden Storno- und Abbruchgründen
  • Verspätungsschutz: Ersatz der Mehrkosten für Nächtigung, Verpflegung und Nachreise
  • Reisegepäck: Neuwertersatz bei Beschädigung und Verlust, Kostenersatz bei Gepäcksverspätung
  • Suche und Bergung: bei Unfall, Berg- oder Seenot bis € 80.000,-
  • Auslandsreisekrankenversicherung: Übernahme der anfallenden Kosten, z. B. für ambulante Behandlung und für stationäre Behandlung bis € 1.000.000,-, Organisation und Kostenübernahme des Heimtransports
  • Reiseprivathaftpflicht für Sach- und Personenschäden pauschal EUR 500.000,- (davon Sachschäden an gemieteten Räumen (inkl. Inventar) EUR 25.000,-)
  • Hilfe bei Haft oder Haftandrohung
  • 24-Stunden-Notruf und Soforthilfe

BUS/BAHN/AUTO KOMPLETT-SCHUTZ

Stand 12/2021

Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Beim BusBahnAuto-KomplettSchutz handelt es sich um eine Reise- und Reisestornoversicherung für eine Bus-, Bahn-, Auto- oder Motorradreise (inkl. Fähren). Nicht für Flug- und Schiffsreisen.

Welche Leistungen sind versichert?
Detailinformationen finden Sie hier.

Wann muss die Versicherung abgeschlossen werden und wann beginnt/endet der Versicherungsschutz?
Solange Sie die Reise nicht angetreten haben, können Sie den BusBahnAuto-KomplettSchutz abschließen. Versicherungen mit Reisestornoleistungen müssen spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen werden. Erfolgt der Versicherungsabschluss erst danach, besteht Reisestornoversicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis). Beachten Sie die Sonderregelung zum Stornogrund „Schwangerschaft“ in Artikel 11 Punkt 2.1.5. der Versicherungsbedingungen. 

Wo besteht Versicherungs­schutz?
Der BusBahnAuto-KomplettSchutz gilt für Reisen in Europa
Zum Geltungsbereich „Europa gemäß Versicherungsbedingungen“ gehören Europa im geografischen Sinn, Russland, alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira, Azoren und die Kanarischen Inseln, mit Ausnahme von Syrien und der Krim.
Genau sind dies folgende Staaten: Ägypten; Albanien; Algerien; Andorra; Belgien; Bosnien und Herzegowina; Bulgarien; Dänemark inkl. Färöer Inseln (nicht Grönland); Deutschland; Estland; Finnland; Frankreich (ohne Überseegebiete); Griechenland; Großbritannien und Nordirland inkl. Shetlandinseln, Orkneyinseln, Gibraltar, Kanalinseln und Isle of Man; Irland; Island; Israel inkl. Gazastreifen, Westjordanland und Golanhöhen; Italien; Jordanien; Kosovo; Kroatien; Lettland; Libanon; Libyen; Liechtenstein; Litauen; Luxemburg; Mazedonien; Malta; Marokko (nicht die von Marokko besetzte Westsahara); Moldawien; Monaco; Montenegro; Niederlande; Norwegen inkl. Spitzbergen, Bäreninsel und Jan Mayen Insel; Österreich; Polen; Portugal inkl. Madeira und Azoren; Rumänien; Russland; San Marino; Schweden; Schweiz; Serbien; Slowakei; Slowenien; Spanien inkl. Kanarische Inseln, Balearen, Ceuta und Melilla; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; Vatikanstaat; Weißrussland; Zypern.

Wer ist versichert?
Versichert sind die im Versicherungsnachweis namentlich genannten Personen. Einzel: eine Person oder Familie: bis zu 7 gemeinsam rei­sende Personen, davon maximal 2 Erwachsene – unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis.
Die Versicherungssummen gelten im Einzeltarif pro versicherter Person, im Familientarif für alle versicherten Personen gemeinsam und stellen die Höchstleistung des Versicherers für alle Ver­sicherungsfälle vor und während einer Reise dar.

Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten?
Die Prämie richtet sich nach dem versicherten Personenkreis (Einzel oder Familie) sowie dem versicherten Reisepreis und ist bei Versi­cherungsabschluss zu zahlen.

Die wichtigsten versicherten Stornogründe sind:

  • unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der versicherten Person oder Familienangehöriger;
  • unerwartetes Akutwerden einer bestehenden Erkrankung der versicherten Person oder Familienangehöriger;
  • bedeutender Sachschaden am Eigentum der versicherten Person an einem ihrer Wohnsitze infolge eines Elementarereignisses (Hochwasser, Sturm usw.), Feuer, Wasserrohrbruch oder Straftat eines Dritten, der ihre Anwesenheit erforderlich macht;
  • unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen Kündigung durch den Arbeitgeber;
  • Einreichung der Scheidungs- oder Auflösungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Gericht oder Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor der versicherten gemeinsamen Reise der betroffenen Ehe- oder Lebenspartner;
  • unerwartete schwere Erkrankung oder schwere unfallbedingte Körperverletzung von Hund, Katze oder Pferd (Haustiere) der versicherten Person, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist;
  • Nachbarschaftshilfe durch die versicherte Person im Katastrophenfall.

Die Auflistung aller versicherten Stornogründe finden Sie in der Gesamtinformation.

https://www.europaeische.at/service/corona-info

 

Hier finden Sie alle Informationen als pdf zum Download

Versicherungsschutz: BusBahnAuto-KomplettSchutz