Auch wenn auf einer Reise mal etwas passiert, mit uns können Sie entspannt weiterreisen.
Gemeinsam mit unserem Partnern die Europäische Reiseversicherung bieten wir Ihnen eine rundum Reise- und Reisestornoversicherung mit folgenden Leistungen an:
Sichert Sie gegen das Risiko ab, wenn Sie kurzfristig und unerwartet daran gehindert werden, eine Reise anzutreten oder fortzusetzen.
Bei Reiseabbruch erhalten Sie Ersatz für gebuchte, nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzlichen Rückreisekosten.
Bietet Ihnen einen Versicherungsschutz für mitgeführtes und aufgegebenes Gepäck, wenn dieses abhanden kommt, beschädigt oder zerstört wird.
Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot.
In vielen Ländern gelten die Auslandsreisekrankenscheine der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht. Wann und wohin auch immer Sie verreisen: Mit einer Auslandskrankenversicherung sind Sie im Krankheitsfall abgesichert.
Sach- und Personenschäden sind pauschal versichert.
Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Beim BusBahnAuto-KomplettSchutz handelt es sich um eine Reise- und Reisestornoversicherung für eine Bus-, Bahn- Auto- oder Motorradreise (inkl. Fähren). Nicht für Flug- und Schiffsreisen.
Welche Leistungen sind versichert?
Detailinformationen finden Sie hier.
Wann muss die Versicherung abgeschlossen werden?
Die Versicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
Die Versicherung gilt für eine Reise bis 31 Tage. Der Versicherungsschutz für Reisestornoleistungen beginnt mit Versicherungsabschluss und endet mit dem Antritt der versicherten Reise. Erfolgt der Versicherungsabschluss später als 3 Tage nach Reisebuchung sind nur Ereignisse versichert, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis).
Der Versicherungsschutz für alle weiteren Versicherungsleistungen beginnt mit Reiseantritt (Verlassen des Ortes des Wohnsitzes, Zweitwohnsitzes oder der regulären Arbeitsstätte) und endet mit Rückkehr dorthin oder mit vorherigem Ablauf der Versicherung.
Welche Vertragsgrundlagen kommen zur Anwendung?
Als Vertragsgrundlage gelten die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2018. Diese finden Sie ab Seite 2. Soweit rechtlich zulässig, gilt österreichisches Recht.
Wo besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht im örtlichen Geltungsbereich Europa: Europa im geografischen Sinn, alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira, Azoren, Kanarische Inseln und Russland.
Medizinische Leistungen sowie Hilfe bei Haft oder Haftandrohung gelten nur im Ausland. Das Land, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz oder eine Sozialversicherung hat, gilt als Inland.
Wer ist versichert?
Versichert sind die im Versicherungsnachweis namentlich genannten Personen. Einzel: eine Person oder Familie: bis zu 7 gemeinsam reisende Personen, davon maximal 2 Erwachsene – unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis.
Die Versicherungssummen gelten im Einzeltarif pro versicherter Person, im Familientarif für alle versicherten Personen gemeinsam und stellen die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle vor und während einer Reise dar.
Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten?
Die Prämie richtet sich nach dem versicherten Personenkreis (Einzel oder Familie) sowie dem versicherten Reisepreis und ist bei Versicherungsabschluss zu zahlen.
Was ist im Schadensfall zu tun?
Prämien
Die Prämienhöhe richtet sich nach dem Reisepreis:
€ 150,- € 14,-
€ 200,- € 20,-
€ 300,- € 25,-
€ 400,- € 33,-
€ 500,- € 37,-
€ 600 € 42,-
€ 800,- € 47,-
€ 1.000,- € 54,-
€ 1.200,- € 63,-
€ 1.400,- € 70,-
€ 1.600,- € 79,-
Weitere Informationen zu Reiseversicherung und Reisestornoversicherung für eine Reise
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Europäische Reiseversicherung AG, Wien Produkt: BusBahnAuto-KomplettSchutz
Laden Sie hier das Informationblatt herunterladen