Gemeinsam mit unserem Partner der Europäischen Reiseversicherung bieten wir Ihnen eine rundum Reise- und Reisestornoversicherung mit folgenden Leistungen an:
Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Beim BusBahnAuto-KomplettSchutz handelt es sich um eine Reise- und Reisestornoversicherung für eine Bus-, Bahn-, Auto- oder Motorradreise (inkl. Fähren). Nicht für Flug- und Schiffsreisen.
Welche Leistungen sind versichert?
Detailinformationen finden Sie hier.
Wann muss die Versicherung abgeschlossen werden und wann beginnt/endet der Versicherungsschutz?
Solange Sie die Reise nicht angetreten haben, können Sie den BusBahnAuto-KomplettSchutz abschließen. Versicherungen mit Reisestornoleistungen müssen spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen werden. Erfolgt der Versicherungsabschluss erst danach, besteht Reisestornoversicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis). Beachten Sie die Sonderregelung zum Stornogrund „Schwangerschaft“ in Artikel 11 Punkt 2.1.5. der Versicherungsbedingungen.
Wo besteht Versicherungsschutz?
Der BusBahnAuto-KomplettSchutz gilt für Reisen in Europa.
Zum Geltungsbereich „Europa gemäß Versicherungsbedingungen“ gehören Europa im geografischen Sinn, Russland, alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira, Azoren und die Kanarischen Inseln, mit Ausnahme von Syrien und der Krim.
Genau sind dies folgende Staaten: Ägypten; Albanien; Algerien; Andorra; Belgien; Bosnien und Herzegowina; Bulgarien; Dänemark inkl. Färöer Inseln (nicht Grönland); Deutschland; Estland; Finnland; Frankreich (ohne Überseegebiete); Griechenland; Großbritannien und Nordirland inkl. Shetlandinseln, Orkneyinseln, Gibraltar, Kanalinseln und Isle of Man; Irland; Island; Israel inkl. Gazastreifen, Westjordanland und Golanhöhen; Italien; Jordanien; Kosovo; Kroatien; Lettland; Libanon; Libyen; Liechtenstein; Litauen; Luxemburg; Mazedonien; Malta; Marokko (nicht die von Marokko besetzte Westsahara); Moldawien; Monaco; Montenegro; Niederlande; Norwegen inkl. Spitzbergen, Bäreninsel und Jan Mayen Insel; Österreich; Polen; Portugal inkl. Madeira und Azoren; Rumänien; Russland; San Marino; Schweden; Schweiz; Serbien; Slowakei; Slowenien; Spanien inkl. Kanarische Inseln, Balearen, Ceuta und Melilla; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; Vatikanstaat; Weißrussland; Zypern.
Wer ist versichert?
Versichert sind die im Versicherungsnachweis namentlich genannten Personen. Einzel: eine Person oder Familie: bis zu 7 gemeinsam reisende Personen, davon maximal 2 Erwachsene – unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis.
Die Versicherungssummen gelten im Einzeltarif pro versicherter Person, im Familientarif für alle versicherten Personen gemeinsam und stellen die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle vor und während einer Reise dar.
Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten?
Die Prämie richtet sich nach dem versicherten Personenkreis (Einzel oder Familie) sowie dem versicherten Reisepreis und ist bei Versicherungsabschluss zu zahlen.
Die wichtigsten versicherten Stornogründe sind:
Die Auflistung aller versicherten Stornogründe finden Sie in der Leistungsbeschreibung.